Was du bereits weißt:
RINGANA Partner mit einer Rechnungsadresse in der Schweiz müssen in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht als unselbstständig Erwerbende registriert werden. Basierend auf der erhaltenen Provision werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Bisher lag die Grenze für sozialversicherungsfreie Einkünfte bei CHF 2.300.
Das ist neu:
Im Januar 2025 wurde diese Grenze auf CHF 2.500 angehoben. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag keine Sozialversicherungsabzüge berechnet und abgezogen werden.
Nicht betroffen von dieser Regelung sind RINGANA Partner, die eine GmbH oder AG führen und diese ordnungsgemäß bei RINGANA registriert haben. Sie bleiben weiterhin selbstständig für die Abwicklung der Sozialversicherungsabgaben verantwortlich.